Grundsätzlich sollen die Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2, in der Umgangssprache als Hartz IV bezeichnet, erst vorhandenes Vermögen verwerten und nachrangig Leistungen aus Steuermitteln beziehen. Für vorhandene Güter hat der Gesetzgeber jedoch gewisse Freibeträge eingeräumt.
Tipps zum Freibetrag bei Hartz IV Bezug
- Der Abschluss einer staatlich geförderten Rente lohnt sich nicht zuletzt aus dem Grund, dass sowohl die Rürup- als auch die Riester-Rente ebenso wie Betriebsrenten nicht in den Vermögensfreibetrag nach Hartz IV eingerechnet werden.
- Als Freibetrag bei Hartz IV Bezug gelten grundsätzlich 150 Euro pro Lebensjahr, wobei im Jahr 2010 ein Mindestbetrag von 3100 Euro anzurechnen ist. Die Freibeträge werden bei einer Bedarfsgemeinschaft jedem Mitglied zugesprochen. Da auch ein Minderjähriger Anspruch auf den Mindestfreibetrag hat, lässt sich durch die Umschichtung von Sparguthaben innerhalb einer Familie der Gesamtfreibetrag auf legale Weise erhöhen.
- Hochwertige Fernseh- und Rundfunkgeräte gelten mit ihrem Zeitwert als Vermögen. Da der Leistungsempfänger erst nach deren vollständiger Bezahlung rechtlich als Eigentümer gilt, darf ein entsprechendes Gerät während der Laufzeit einer Ratenzahlung nicht berücksichtigt werden. Nach der vollständigen Bezahlung hat sich der Zeitwert des Gerätes in der Regel deutlich verringert.
- Auch Schmuck gehört zu den Vermögenswerten, eine Ausnahme besteht lediglich bei Trau- und Verlobungsringen. Die Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur erkundigen sich jedoch nur sehr selten nach Schmuck, da die Schätzung des erzielbaren Verkaufserlöses sehr schwer ist. Natürlich ist es nicht sinnvoll, wertvollen Schmuck beim Besuch der Arbeitsagentur zu tragen.
Hinweis zum Freibetrag Hartz IV
Hinweis: Ein angemessener Haushalt ist bei der Vermögensermittlung nicht zu berücksichtigen. Über die Angemessenheit besteht häufig Streit zwischen dem Leistungsempfänger und der Arbeitsagentur. Dass das Silberbesteck als Hochzeitsgeschenk einen ideellen Wert aufweist, wird weniger akzeptiert als der Hinweis darauf, dass es gebraucht nur zu einem Bruchteil seines Wertes verkauft werden kann.