Tipps zum Elterngeld bei Hartz IV

Entgegen der bisherigen Praxis wird ab dem Jahr 2010 das für Hartz IV Empfänger gezahlte Elterngeld auf die Leistungen der Arbeitsagentur angerechnet, so dass Eltern faktisch weniger Geld zur Verfügung haben.

Tipps zum Elterngeld Hartz IV

  • Die Anrechnung des Elterngeldes für Hartz IV Empfänger wurde noch nicht durch den Bundesrat bestätigt, so dass jetzt bereits für das Jahr 2011 erlassene Bescheide rechtswidrig sind, wenn sie das Elterngeld auf die Leistungen anrechnen.
  • Gegen die Anrechnung des Elterngeldes auf Hartz IV Leistungen wurden zahlreiche Klagen angekündigt. Ein Widerspruch gegen den entsprechenden Leistungsbescheid unter Hinweis auf die anhängigen Gerichtsverfahren ist somit sinnvoll,
  • Trotz der geplanten Anrechnung auf das Arbeitslosengeld 2 soll ein Antrag auf das Elterngeld gestellt werden. Wer den Antrag nicht stellt, riskiert Schadenersatzforderung der Kommune, da diese im Gegensatz zum Elterngeld durch Hartz IV Leistungen belastet wird.
  • Nach Auffassung der Sozialverbände gilt Elterngeld als privilegiertes Einkommen, wenn der ihn beziehende Elternteil vor der Geburt des Kindes nicht berufstätig war. Privilegiertes Einkommen darf nicht auf Hartz IV Leistungen angerechnet werden.

Hinweise zum Elterngeld Hartz IV

  • Die Wahrscheinlichkeit, dass auf Grund des Widerspruches des Bundesrates das Elterngeld weiterhin nicht Hartz IV Leistungen angerechnet wird, ist eher gering, so dass bei der Finanzplanung vom Wegfall des Elterngeldes ausgegangen werden soll.
  • Da relativ früh bekannt war, ab wann das Elterngeld für Hartz IV Empfänger vermutlich wegfällt, können Einsprüche nicht erfolgreich mit dem Anrecht auf eine Besitzstandswahrung begründet werden.

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