Beim Thema Versorgungsausgleich und Rente geht es darum, dass nach einer Scheidung ein so genannter Versorgungsausgleich im Bezug auf die zukünftige Altersvorsorge vorgenommen wird. Konkret bedeutet das, dass die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche im Bezug auf die Altersvorsorge zwischen den Ex-Partnern ausgeglichen werden.
Tipps zum Thema Versorgungsausgleich und Rente
- Die Grundidee rund um das Thema Versorgungsausgleich und Rente besteht darin, dass der Ex-Partner, der sich zum Beispiel um den Haushalt gekümmert hat, dennoch nach der Scheidung Rentenansprüche hat.
- In den Versorgungsausgleich sind nahezu alle Rentenarten einzubeziehen, also sowohl die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als auch betriebliche Renten, sowie ebenfalls eine private Vorsorge in Form der Riester Rente.
- Wichtig ist zum Thema Versorgungsausgleich und Rente zu wissen, dass es in Ausnahmen einen Ausschluß vom Versorgungsausgleich gibt, zum Beispiel dann, wenn die Ehezeit geringer als drei Jahre war.
- Eine weitere Ausnahme von der Durchführung des Versorgungsausgleichs ist, wenn ein Verzicht in Form eines notariellen Vertrages von Seiten eines Ehepartners vorliegt.
Warnhinweise zum Thema Versorgungsausgleich und Rente
- Mit dem Eintritt ins Rentenalter müssen im Bezug auf den Versorgungsausgleich und die Rente einige zusätzliche Aspekte beachtet werden, über die man sich am besten in Form einer umfangreichen Beratung informieren lassen sollte.
- Die Ansprüche auf den Versorgungsausgleich können erst mit dem Eintritt ins Rentenalter geltend gemacht werden. Mitunter muss man sich also „überwinden“, teilweise viele Jahre nach der Trennung den Ex-Partner zu kontaktieren.