Rürup Rente Tipps und Hinweise

Seit 2005 wird die so genannte Rürup Rente, benannt nach deren „Erfinder“ Bert Rürup, als Steuersparmodell und Altersvorsorge für Selbständige angepriesen. Doch kann diese Form der Altersvorsorge im Test bestehen?

Tipps zur Rürup Rente

  • Die Rürup Rente – auch: Basisrente – ist eine Form der Rentenversicherung, die durch bestimmte Klauseln zur staatlich geförderten Altersvorsorge wird. Wie bei vielen anderen privaten Versicherungen können Beitragshöhe und zusätzliche Einschlüsse (z.B. BUZ) frei gewählt werden.
  • Es besteht kein Kapitalwahlrecht. Um die Steuervorteile zu erhalten, kann nur die lebenslange Verrentung des angesparten Kapitals gewählt werden. Während der Ansparzeit besteht ein Pfändungsschutz, der mit Beginn der Rentenzahlung erlischt. Zusätzlich werden die Renten versteuert.
  • Es ist nicht sinnvoll – und nahezu unmöglich -, den Rürup Rentenvertrag während der Laufzeit zu kündigen, da es sich um eine staatlich geförderte Anlage handelt. Er kann aber jederzeit beitragsfrei weitergeführt werden.
  • Wenn Sie während der Laufzeit staatliche Leistungen beantragen müssen (ALGII), erkennen die Behörden den Vertrag zur Rürup Rente als Schonvermögen zur Altersversorgung an, da keine vorzeitige Auszahlung des angesparten Vermögens möglich ist.

Hinweise zur Rürup Rente

  • Ein spezieller Renten Rechner kann Ihnen darstellen, welche gesetzliche Rente Sie später höchstens erwarten können und wie groß die Versorgungslücke ist, die Sie durch eine private Vorsorge schließen sollten.
  • Die Basisrentenversicherung wird in unterschiedlichen Formen und von vielen Versicherungsgesellschaften – u.a. der Allianz – angeboten. Deshalb ist ein unabhängiger Vergleich im Vorfeld wichtig, um die passende Vorsorge zu finden.

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