Krankenversicherungspflicht für Selbständige

Wie für Angestellte und Arbeiter, so gibt es ebenfalls eine Krankenversicherungspflicht für Selbständige. Allerdings haben die Selbständigen den Vorteil, dass sich sich entscheiden können, ob sie sich in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse, also gesetzlich oder privat, krankenversichern möchten.

Tipps zur Krankenversicherungspflicht für Selbständige

  • Wenn Sie selbstständig sind, können Sie zwischen GKV und PKV wählen. Eine generelle Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist zwar offiziell nicht möglich, aber dennoch gibt es in Deutschland mehrere hunderttausend Bürger ohne gültigen Krankenversicherungsschutz.
  • Die Krankenversicherungspflicht für Selbständige sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen. Denn im Krankheitsfall müssten Sie ansonsten alle entstehenden Kosten selbst tragen, was je nach Umfang und Art der Erkrankung zu einem finanziellen Aufwand im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich führen könnte.
  • Sie sollten sich ausreichend Zeit zum Vergleich zwischen der PKV und der GKV einerseits, und dann auch mit dem Vergleich unter den verschiedenen Anbieters andererseits nehmen. Besonders im Bereich der privaten Krankenversicherung können die Unterscheide bezüglich Beitrag und Leistung sehr groß sein.
  • Die Krankenversicherungspflicht für Selbständige bezieht sich auf die Krankenvollversicherung. Entscheiden Sie sich für die GKV, dann sollten Sie zudem in Erwägung ziehen, weitere private Zusatzkrankenversicherungen als Ergänzung abzuschließen, wie zum Beispiel die Zahnzusatzversicherung.

Warnhinweise zur Krankenversicherungspflicht für Selbständige

  • Auch wenn grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht für Selbständige besteht, so muss der Selbständige sich um den Schutz dennoch selbst kümmern. Das beinhaltet den Vergleich der Anbieter und natürlich auch den Abschluss des Vertrages, damit auf jeden Fall ein Schutz vorhanden ist.
  • Für Selbständige ist es im Bereich der Krankenversicherung sehr wichtig, auch bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert zu sein. Im Bereich der GKV ist das über die Integration des Krankentagegeldes möglich, welches allerdings erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Alternativ gibt es Krankentageld-Versicherungen, die schon ab dem 1. oder dem 22. Tag zahlen.

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