Ratgeber zum Vaterschaftstest vor der Geburt

Ein Vaterschaftstest vor der Geburt zur Klärung der Abstammung darf gemäß Gendiagnostikgesetz vom 31. Juli 2009 nur noch dann bei Ungeborenen vorgenommen werden, wenn eine rechtswidrige Tat vorliegt. Privat veranlasste vorgeburtliche Untersuchungen sind in Deutschland nicht mehr möglich. Zu beachten ist, dass die Untersuchung während der Schwangerschaft das Leben des ungeborenen Kindes durch die Materialentnahme (Fehlgeburtsrisiko) gefährdet und auch für die Mutter ein Risiko darstellt.

Tipps zum Vaterschaftstest vor der Geburt

  • Der Vaterschaftstest vor der Geburt entspricht einem normalen Vaterschaftstest. Er beinhaltet eine DNA-Analyse (DNA-Test) von Vater, Kind und Mutter. Allerdings wird hierfür Zellmaterial des Fetus benötigt. Dafür stehen bei Ungeborenen zwei Methoden zur Verfügung. Die Chorionzottenbiopsie kann in der 10-12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Die Fruchtwasserentnahme hingegen ist erst ab der 15. Schwangerschaftswoche möglich.
  • Beide Methoden sind mit Risiken verbunden. Die pränatale Entnahme des Zellmaterials des Feten erfolgt durch den Gynäkologen. Sowohl die Chorionzottenbiopsie als auch die Fruchtwasserentnahme sind mit einem Fehlgeburtsrisiko verbunden. Dieses liegt bei ersterer bei 1%, bei letzterer bei 0,5%.
  • Dauer und Kosten für den vorgeburtlichen Test. Nach Probeneingang  des vorgeburtlichen Tests und Bezahlung dauert die Untersuchung der Proben nur wenige Wochen. Doch der pränatale Vaterschaftstest ist etwas teurer als ein normaler Vaterschaftstest nach der Geburt. Das DNA-Profil des Kindes muss aus einer Fruchtwasserprobe ermittelt werden, was sehr aufwendig ist. Im Fruchtwasser sind während der Schwangerschaft Zellen des Ungeborenen und der Mutter vorhanden und die Konzentration von Zellen des Kindes ist sehr gering. Da diese Zellen getrennt und angereichert werden müssen, handelt es sich um ein aufwendiges Laborverfahren. Ab wann man mit einem Ergebnis rechnen kann variiert derzeit zwischen 3-5 Wochen.

Warnungen/Hinweise zum Vaterschaftstest vor der Geburt

  • Es werden DNA-Profile von Mutter und Kind erstellt. Es werden immer die DNA-Profile von Mutter und Kind benötigt, da nicht sichergestellt werden kann, dass durch eine Fruchtwasser- oder Chorionzottenprobe lediglich das Kind typisiert wird. Es ist möglich, dass man statt der Probe des Kindes eine DNA-Probe der Mutter amplifiziert (PCR-Reaktion). Als Untersuchungsmaterial des möglichen Vaters kann eine Speichel- oder Blutprobe verwendet werden.
  • Ein pränataler Vaterschaftstest wird nur in Sonderfällen gemacht. Eine Fruchtwasserentnahme während der Schwangerschaft wird nur bei bestimmten Indikationen (vermutete Krankheiten, Risikoschwangerschaft, Vergewaltigungsverdacht) vom behandelnden Gynäkologen durchgeführt. Aus anderen Gründen ist ein vorgeburtlicher Vaterschaftstest in Deutschland nicht möglich.

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