Ratgeber zu Strafen bei Alkohol am Steuer

Ratgeber zu Strafen bei Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Die Strafen können empfindlich hoch sein. Von einem Bußgeld auf Basis des Bußgeldkatalogs bis hin zu einem Fahrverbot und strafrechtlichen Folgen. Wenn Sie selbst eine mögliche Strafe wegen Alkohol am Steuer zu erwarten haben, dann sollten Sie die folgenden wichtigen Hinweise beachten.

Tipps zu den Strafen bei Alkohol am Steuer 2011

  • Wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt. Um bei Alkohol am Steuer Nachteile zu vermeiden, sollten Sie sich dringend an einen im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt wenden.
  • Verkehrsordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille. Ab 0,5 Promille ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a StVG gegeben. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür ein Bußgeld bis zu 1500,– EUR sowie ein dreimonatiges Fahrverbot vor.
  • Bei Fahrfehler bereits ab 0,3 Promille Straftatbestand möglich. Kommt ein Fahrfehler hinzu, kann ab 0,3 Promille der Straftatbestand der Trunkenheit im Straßenverkehr erfüllt sein.
  • Ab 1,1 Promille erhöhte Strafen. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille ist die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit gegeben. Ein Fahrfehler ist dann nicht mehr erforderlich. Als Strafe sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie eine Entziehung der Fahrerlaubnis von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.
  • Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Als Beschuldigter/Betroffener eines Verfahrens wegen Alkohol am Steuer haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Sie müssen ausschließlich Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift, Geburtstag/-ort) machen.
  • Schalten Sie bei Alkohol am Steuer einen Strafverteidiger ein. Über diesen ist zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakten oder Bußgeldakte zu nehmen. Gegebenenfalls kann im Anschluss hieran schriftlich zur Sache Stellung genommen werden.
  • Informieren Sie Ihre (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung. In der Regel wird Ihre Verkehrsrechtschutzversicherung bei Alkohol am Steuer die Kosten für ihren Anwalt übernehmen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt handelt.

Über den Autor: Der Autor Rechtsanwalt Martin Kämpf ist Strafverteidiger und Anwalt in München. Im Bereich Verkehrsrecht betreut Rechtanwalt Kämpf seine Mandanten unter anderem zu Themen wie Führerscheinverlust, Verkehrsordnunswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht.

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