Ratgeber zum Elterngeldantrag

Ratgeber zum Elterngeldantrag

Mit Beginn des Jahres 2007 ist das neue Elterngeldgesetz in Kraft getreten. Es sichert Eltern in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes finanziell ab. Auf Elterngeld und Elternzeit besteht ein Rechtsanspruch.

Tipps zum Thema: Elterngeldantrag stellen

  • Wer hat Anspruch auf das Elterngeld? Zum Bezug von Elterngeld sind alle Eltern berechtigt, die in einem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis stehen, verbeamtet sind oder sich in Ausbildung bzw. Studium oder einer Erwerbslosigkeit befinden. Das Elterngeld kann von beiden Elternteilen sowie direkten Verwandten bis zum dritten Grad (Geschwister, Tanten/Onkel, Groß- und Urgroßeltern) beantragt werden.
  • Wo und wann müssen Anträge gestellt werden? Die Anträge zum Bezug von Elterngeld werden bei der zuständigen Elterngeldstelle im örtlichen Amt abgegeben. Formulare erhalten die Eltern meist im Standesamt mit der Aushändigung der Geburtsurkunde des Kindes. Sie können auch online heruntergeladen werden. Das Elterngeld wird bis maximal drei Monate rückwirkend ab Antragstellung gezahlt.
  • Wie wird das Elterngeld berechnet? Eltern können zwischen 12 und 14 Monate („Vätermonate“) Elterngeld pro Kind beziehen. Die Bezugsdauer kann einmal während der Laufzeit einmal geändert werden. Die Höhe des Elterngeldes beträgt zwischen 300 € und 1800 €. Sie wird anhand des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate berechnet. Der Satz liegt zwischen 67 % und 97 %, je nach Arbeitsverhältnis bzw. Einkommen.
  • Elterngeld und Elternzeit. Die (unentgeltliche) Elternzeit pro Kind kann bis zu drei Jahren betragen. Der Arbeitgeber muss diesen „Erziehungsurlaub“ ohne Auflagen gewähren. Dabei ist es dem Elternteil erlaubt, bis maximal 30 Stunden pro Woche in Teilzeit zu arbeiten. Es besteht während der Elternzeit ein gesetzlicher Kündigungsschutz. Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die im ersten Lebensjahr des Babys gewährt wird. Nimmt der Partner im Rahmen der „Vätermonate“ ebenfalls an der Elternzeit teil, werden 14 Monate bezahlt.

Google's Anzeigen




Wie hilfreich war dieser Artikel für Sie?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Artikel jetzt als Erster bewerten!)
Loading...