Alternative Energien sind z.B. in Form Solaranlagen und Pelletsheizungen auf dem Vormarsch. Leistungsstark und umweltschonend sind hierbei die schlagenden Argumente.In Deutschland wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) der Einbau von Pelletheizungen (wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel) im Rahmen eines „Marktanreizprogramms” gefördert. Möglichkeiten zur Förderung von Pelletheizungen findet man beim BAFA. Um die staatliche Förderung zu bekommen, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier einige Informationen und Tipps zur Möglichkeit der staatlichen Förderung von Pelletheizungen.
Tipps zur Pelletsheizung Förderung
- Nutzen Sie die allgemeine Basisförderung. Pelletsheizung Förderung ist in Form einer Basisförderung möglich. Staatliche Förderung können Sie in Anspruch nehmen wenn die Pelletheizungen der Wärmeerzeugung dienen. Wichtig ist auch, dass diese in einem Gebäude installiert werden, das bereits vor dem Einbau der Pellet-Anlage über ein Heizungssystem verfügte. Außerdem wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs vorausgesetzt. Ab 2011 müssen die Umwälzpumpen, die in der Heizungsanlage eingebaut sind, den Anforderungen der Effizienzklasse A entsprechen, damit Sie Fördergeld erhalten.
- Überprüfen Sie ob Ihr Pelletofen noch mehr kann. Ist der Pelletkessel nämlich zur kombinierten Verbrennung von Holzpellets geeignet, so kann auch hier die Förderung der Pelletheizung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Heizungsanlage ein Speichervolumen von mindestens 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung hat. Die Pelletsheizung Förderung entfällt 2011 dagegen für reine Holzvergaserkessel sowie luftgeführte Pelletöfen.
- Verschiedene alternative Energien zu nutzen zahlt sich aus. Zusätzlich zur Basisförderung kann dann nämlich ein Kombinationsbonus gewährt werden. Wird z.B. parallel zu einer Pelletsheizung eine Solaranlage installiert, so kann man ein Bonus-Fördergeld in Höhe von mehreren hundert Euro bekommen. Wichtig ist, dass zwischen der Inbetriebnahme der beiden Anlagen nicht mehr als ein halbes Jahr vergeht. Wird diese Frist überschritten, ist keine Gleichzeitigkeit der Maßnahmen mehr gegeben und der Anspruch auf staatliche Förderung entfällt. Auch die Antragstellung muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen. Für jede Heizungsanlage ist dabei ein gesonderter Antrag erforderlich. Der Kombinationsbonus kann zwar zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden aber nicht mit dem Effizienzbonus kombiniert werden.
- Effizienzbonus als weitere Förderungsmöglichkeit. Wird ein Pelletofen in einem energieeffizienten Gebäude installiert, kann ein Effizienzbonus gewährt werden. Dies gilt allerdings nur für Wohngebäude. Die Summe des gewährten Fördergeldes kann maximal das 1,5-fache der Basisförderung betragen. Um den Effizienzbonus zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Die Geräte müssen diverse Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 um einen bestimmten Prozentsatz unterschreiten. Es hängt also sehr davon ab, welche Geräte später zum Einsatz kommen sollen. Für Nichtwohngebäude wird kein Effizienzbonus gewährt.
- Staatliche Förderung kann von Privatpersonen, Kommunen, gemeinnützigen Organisationen, aber auch von Freiberuflern sowie Unternehmen, beantragt werden. Zu beachten sind hier die unterschiedlichen Fristen der Antragstellung und die einzelnen Bedingungen zur Förderung der Pelletheizung.
- Weitere Förderungen gibt es bei der KfW-Förderbank, die den Kauf einer Pellet-Anlage mit zinsgünstigen Krediten unterstützt. Falls Sie mehr über die aktuellen Möglichkeiten der Pelletheizung Förderung erfahren möchten informieren Sie sich z.B. bei bafa.de