Ratgeber zur Kostenübernahme bei Treppenliften

Ratgeber zur Kostenübernahme bei Treppenliften

Ein Treppenlift ist in seiner Anschaffung leider sehr teuer. Die Preise bewegen sich je nach System zur Zeit meist zwischen ca. 5.000 und 15.000 Euro. Ein fest installierter Treppenlift verursacht je nach Treppe mehr oder weniger Zusatzkosten. Passen Sie auf mit Sonderangeboten oder vermeintlichen Schnäppchen – meist halten diese nicht was sie versprechen. Was Sie zur Treppenlift Kostenübernahme und Förderung wissen sollten erfahren Sie im folgenden Text.

Ratgeber zur Kostenübernahme für einen Treppenlift

  • Übernimmt die Krankenkasse die Kosten? Nein, eine vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nicht möglich. Eine Förderung bzw. ein Zuschuss für die Anschaffung eines Treppenlifts oder eines Plattformenlifts können Sie allerdings von den Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Landschaftsverbänden oder anderen Kostenträgern erhalten.
  • Die Anschaffung eines Treppenlifts ist eine private Angelegenheit. In der Regel muss man die Kosten zum größten Teil selber tragen. Wenn aber eine Pflegestufe beim Betroffenen vorliegt, dann gewährt die Krankenkasse einen Zuschuss von derzeit  max. ca. 2.500 €. In diesem Fall muss der zuständige Arzt den Lift allerdings verordnen. Wichtig ist auch, dass für den Liftnutzer bereits ein Antrag auf Pflegestufe gestellt wurde bevor ein Lift beantragt wird.
  • Berufsgenossenschaften zuständig bei Arbeitsunfällen. Ist der Treppenlift wegen eines Arbeitsunfalls nötig, sind die Berufsgenossenschaften zuständig. Diese tragen oft einen höheren Kostenanteil. Zum Thema Treppenlift Kostenübernahme sollten Sie aber auf jeden Fall vor einem Kauf mit den zuständigen Stellen sprechen. Manchmal gibt es auch besondere Förderprogramme der Länder. Diese können Sie bei den örtlichen Behörden nachfragen. Für Bundeswehr-Angehörige (Soldaten) ist das Versorgungsamt oder das WBGA für die Kostenübernahme zuständig.
  • Staatliche Förderung und Zuschuss für Treppenlifte. Hier sind vor allem die staatlichen und regionalen Wohnungsbauförderungsprogramme zu nennen, die Förderung ist zwar nicht mehr so üppig wie vor ein paar Jahren, aber sie existieren immernoch. Es gibt in den Ländern die unterschiedlichsten Programme zum Umbau oder zur Neuanschaffung von Wohnraum. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde und /oder Kreisverwaltung nach. Bei den Kreditanstalten für Wohnungsbau, Bausparkassen o.ä. gibt es unter Umständen auch Möglichkeiten einen Zuschuss zu bekommen. Fragen Sie am Besten Ihren Steuerberater  – sie haben manchmal gute Tipps über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

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