Es kann sich manchmal lohnen einen Treppenlifter zu mieten, statt ihn zu kaufen. Wenn in einer gewissen Zeit ein Umzug stattfindet und/oder der Treppenlift nach einer bestimmten Zeit nicht mehr benötigt wird, kann die Anmietung eines Treppenliftes eine sehr gute Lösung sein, um Mobilität zu erlangen, dabei aber die teuren Anschaffungskosten für einen Treppenlift zu umgehen. Es muss allerdings genau geprüft werden, ob sich ein Treppenlift auf Miete wirklich lohnt oder ob auf Dauer ein gekaufter Treppenlift nicht doch günstiger ist. Wissenswertes rund um das Thema „Treppenlift mieten“ finden Sie hier.
Tipps zum Treppenlift mieten
- Kurzfristiger Preisvorteil aber langfristig meist teurer. Treppenlifte zu mieten ist einfach, doch gerade hier gilt es, genaue Berechnungen anzustellen. Zwar ist die Anmietung von einem Treppenlifter im Vergleich zum Kauf auf den ersten Blick günstiger, allerdings kann sich über einen längeren Zeitraum gerechnet die Anmietung des Treppenlifts auch sehr schnell als die teurere Variante erweisen. Genaue Berechnungen der realen Kosten für den gesamten geplanten Mietzeitraum sind wichtig, damit der gemietete Treppenlift nicht letztlich die Anschaffungskosten für einen eigenen Treppenlift übersteigt.
- Kostenfalle Anpassungsarbeiten. Wenn Sie einen Treppenlift mieten wollen ist es wichtig zu wissen, dass mögliche Anpassungsarbeiten des Lifts an die eigenen baulichen Voraussetzungen die Kosten für die Anmietung erheblich in die Höhe treiben können. Hier ist die Angebotseinholung unter Hinzuziehung der baulichen Besonderheiten in den eigenen vier Wänden sehr wichtig. Nicht überall kann ein Treppenlifter problemlos als Mietgerät eingebaut werden. Am besten geeignet für die Lift-Miete ist eine gerade verlaufende Treppe.
- Vergleichen lohnt sich. Es empfiehlt sich mit mehreren Anbietern Kontakt aufzunehmen, wenn Sie es in Erwägung ziehen einen Treppenlift zu mieten. Eine Begehung der Räumlichkeiten durch den Profi ist immer sinnvoll, um auch die Arbeitskosten für den Einbau genau planen zu können. Letztlich zahlt der Mieter monatlich eine Mietgebühr, in der die Wartung in der Regel enthalten ist. Allerdings sollte diese schriftlich im Mietpreis als beinhaltet aufgeführt sein, ansonsten drohen dem Mieter nämlich Zusatzkosten. Der Abbau und die Abholung des Lifts sind bei einigen Anbietern im Mietpreis enthalten.
- Treppenlift Leasing. Diese Variante hat sich mittlerweile als eine echte preissparende Alternative zum Treppenlift Neukauf etabliert. Aber wie funktioniert Treppenlift Leasing? Der Leasing-Geber stellt sich hierbei als ein Finanzinstitut (indirektes Leasing) oder als Hersteller des Guts (direktes Leasing) dar. Der Leasing-Nehmer, hat monatliche Raten zu zahlen, die alle Kosten wie Herstellung und Finanzierung umfassen.
- Der Unterschied zwischen Treppenlift Leasing und Mieten. Miet- und Leasing-Verträge unterscheiden sich in einigen Punkten erheblich. Der wichtigste Unterschied liegt im Zuständigkeitsbereich für Sonderleistungen wie Wartung- und Service. Diese Sonderleistungen, die üblicherweise in den Aufgabenbereich des Vermieters zählen, müssen hierbei vom Leasing-Nehmer erbracht werden. Beim Treppenlifter-Leasing ist der Anbieter demzufolge zu keinerlei Dienstleistungen wie Reparatur oder Versicherungen verpflichtet. In diesem Falle sollte sich der Leasing-Nehmer zuvor beim Leasing- Geber drüber informieren, welche Kosten im Falle einer notwendigen Reparatur auf ihn zukommen könnten.
- Vorteile beim Treppenlift-Leasen. Die Vertragslaufzeit wird im Vorfeld festgelegt und durch das Feststehen der Leasingraten ohne aufkommende Zinsänderungen kann eine optimale Kalkulationsgrundlage gewährleistet werden, die Leasing Raten sind voll absetzbar, der Vertrag wird individuell auf die Bedürfnisse des Nehmers angepasst, der Finanzierungsaufwand wird periodisch auf den Zeitraum der Nutzung verteilt, es ist keine Vorfinanzierung notwendig und die Entsorgung des Treppenlifts wird durch den Leasing-Geber übernommen.
- Nachteile des Treppenlift Leasens. Der Leasing-Nehmer hat anfallenden Kosten für Reparaturen oder Versicherungen selbst zu tragen, der Leasing Gegenstand geht nach Ablauf des Leasing-Vertrages wieder in den Besitz des Leasing-Gebers zurück, derVertrag ist vor Ablauf in der Regel nicht kündbar, im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Leasing-Geber dazu berechtigt, den Leasing-Vertrag fristlos zu kündigen.