Ratgeber zur ADAC Rechtsberatung

Ratgeber zur ADAC Rechtsberatung

Der ADAC informiert auf der Internetseite adac.de umfassend zu den aktuellen Verkehrsregeln. Ein kurzer Blick auf die übersichtlich gestaltete Seite, hält Sie über Änderungen und Aktualisierungen sowie über Besonderheiten im Verkehrsrecht sowohl im In- als auch im Ausland auf dem Laufenden. Im Ernstfall, also etwa bei einem Unfall, steht der ADAC seinen Mitgliedern tatkräftig und informierend zur Seite. In der Rubrik ADAC Rechtsberatung können Sie den Automobilclub über Ihr Anliegen informieren, um einen wertvollen Rat der Verkehrsexperten zu ergattern.

Tipps zur ADAC Rechtsberatung

  • Richtige Rechtsberatung durch Rechtsanwalt. Als ADAC Mitglied haben Sie einen Anspruch auf eine persönliche Rechtsberatung bei Unfällen im Straßenverkehr. Wenden Sie sich dazu an den ADAC, welcher Sie an einen frei praktizierenden Rechtsanwalt weiterleitet. Von Nöten ist Ihre ADAC-Mitgliedskarte oder lediglich die Mitgliedsnummer. Allerdings bürgt der ADAC nur für eine Beratung, weshalb Sie für die Kosten, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, selbst aufkommen müssen, sollte der Rechtsanwalt über eine Rechtsberatung hinaus tätig werden.
  • Schnelle Antwort dank ausgereifter Logistik. Auf der Webseite adac.de finden Sie unter der Rubrik „Rechtsberatung“ eine Anfragemaske in der Sie eines von vier Hauptthemen auswählen können. Schnelle und ausführliche Antworten erhalten Sie von der ADAC Rechtsberatung auf die Fragen zum Verkehrsrecht, zum Verbraucherschutzrecht und zum Auslandsrecht sowie zu sonstigen Rechtsthemen. Einfach die gewünschte Kategorie anklicken und die Frage formulieren. Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie eine detaillierte Antwort der juristischen Abteilung des ADAC.
  • Ein Anruf klärt den Rest. Bei der ADAC Rechtsabteilung haben Sie außerdem die Möglichkeit, die Experten der verkehrsrechtlichen Jurisdiktion telefonisch zu kontaktieren. Da die Hotline kostenpflichtig ist – knapp 50 Cent aus dem Mobilfunknetz – sollten Sie diese nur in Notfällen benutzen und sich sonst mit dem elektronischen Weg begnügen.
  • Die Nummer der Hotline entnehmen Sie die Webseite des ADAC, welche Sie sich am besten notieren und in Ihr Handschuhfach legen, damit Sie unterwegs immer die Möglichkeit haben juristischen Streitigkeiten im Verkehrsrecht selbstbewusst zu begegnen.

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