Der Staat fördert nun schon seit vielen Jahren die private Altersvorsorge und seit etwas mehr als fünf Jahren nun in Form der Riester Rente. Diese Riester Zulage sollte man sich als Bezugsberechtigter nicht entgehen lassen, besonders wenn Kinder vorhanden sind.
Tipps zur Riester Zulage
- Um die Riester Zulage bzw. die verschiedenen Zulagen auf einen Antrag hin zu bekommen, muss man zunächst einen riesterfähigen Vertrag abschließen, welcher der privaten Altersvorsorge dienen muss.
- Jeder Bezugsberechtigte bekommt eine Grundzulage von maximal 154 Euro im Jahr. Sind darüber hinaus Kinder vorhanden, für die Kindergeld empfangen wird, so erhält man pro Kind eine Kinderzulage von maximal 300 Euro jährlich.
- Ist man geschieden, so erhält die Riester Zulage in Form der Kinderzulage derjenige, der auch das Kindergeld für die Kinder bekommt, also in der Regel die Person mit dem „Hauptsorgerecht“.
- Ist man als Paar unverheiratet, so gilt ebenfalls der Grundsatz, dass die Kinderzulage nur derjenige bekommt, der auch das Kindergeld für die Kinder beantragt hat und letztendlich auch bezieht.
Warnhinweise zur Riester Zulage
- Die Höhe der Riester Zulage in Form der Kinderzulage richtet sich auch in 2010 noch danach, wann das Kind geboren wurde. Für ab 2008 geborene Kinder erhält man 300 Euro, für davor geborene Kinder 185 Euro.
- Beim berechnen der Riester Zulage, die man über viele Jahre hinweg insgesamt erhalten kann, darf man nicht vergessen, dass man zum Erhalt der Höchstzulagen im Minimum vier Prozent seines Einkommens sparen muss.