Die Photovoltaik Rendite ist relativ gut und die Installation von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie ist politisch gewollt. Aufsehen erregte jedoch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in NRW. Dieses Urteil legt den Schluss nahe, dass der genehmigungsfreie Bau von Solaranlagen nur dann möglich ist, wenn keine Einspeisung in das öffentliche Stromnetz erfolgt.
Tipps zur Photovoltaik Rendite
- Bauherrn privater Anlagen müssen sich vermutlich trotz des Urteils des OVG in Nordrhein-Westfalen keine Sorgen über ihre Photovoltaik Rendite machen. Die Politik hat bereits signalisiert, den Erlass bezüglich Solaranlagen noch im Jahr 2010 präziser zu fassen, so dass die Genehmigungsfreiheit für private Anlagen zur Erzeugung von Solarenergie auch bei einer Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz festgelegt wird.
- Die Vergütung nach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) sichert dem Betreiber einer Photovoltaik Anlage eine sichere Rendite für einen Zeitraum von bis zu zwanzig Jahren. Nimmt die Anlage noch in diesem Jahr ihren Betrieb auf, sind die Vergütungen für den eingespeisten Strom deutlich höher als bei einer Inbetriebnahme im Jahr 2011.
- Im Internet stehen mehrere Rechner zur Verfügung, welche online die zu erwartenden Einnahmen und die Photovoltaik Rendite berechnen. Die angenommene Menge der erzeugten Energie beruht auf der Erfahrung der vergangenen Jahre. Den Vergütungen stehen überschaubare Installationskosten gegenüber, zumal Kredite über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbilligt bezogen werden können.
- Eine gewerbliche Nutzung wird in der Regel angenommen, wenn weniger als 51 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden. Um diesen Grenzwert zuverlässig zu unterbieten, ist in einigen Fällen die Installation einer kleineren Anlage als technisch möglich sinnvoll.
Hinweis zur Photovoltaik Rendite
Hinweis: In der gegenwärtigen Diskussion wird die Befürchtung laut, nicht kurzfristig abschaltbare Atomkraftwerke könnten die Netzleitungen blockieren. Diese Befürchtung ist nicht vollkommen unbegründet, auch wenn der Vorrang für die Einspeisung erneuerbarer Energie ausdrücklich im Gesetz festgelegt wurde.