Nicht selten kommt es in der Praxis vor, dass man bei einem negativen Schufa-Eintrag seitens der Bank kein Girokonto erhält. Eigentlich spricht aber trotz Negativeinträgen in der Schufa nichts gegen die Nutzung eines Girokontos, zumindest ein Konto auf Guthabenbasis nicht.
Tipps zum Konto auf Guthabenbasis
- Das Konto auf Guthabenbasis ist unter anderem auch für Minderjährige sehr geeignet, zum Beispiel als Taschengeldkonto, weil noch nicht volljährige Kunden ohnehin ihr Girokonto nicht im Soll führen dürfen.
- Das auf Guthabenbasis geführt Girokonto kann von allen Kunden genutzt werden, die entweder Negativeinträge in der Schufaauskunft haben, oder aber selbst keine möglichen Überziehungen haben möchten.
- In der Praxis bieten immer mehr Kreditinstitute heute an, das Guthabenkonto auch über das Internet, also online, eröffnen zu können. Neben dem Kontoeröffnungsantrag ist dann eine Guthabenvereinbarung zu treffen.
- Auch beim Konto auf Guthabenbasis sollte man die Preis für die Kontoführung und die weiteren Konditionen vergleichen, da natürlich auch in diesem Kontobereich Unterschiede zwischen den Anbietern vorhanden sind.
Warnhinweise zum Konto auf Guthabenbasis
- Entscheidet man sich freiwillig für die Nutzung eines Kontos auf Guthabenbasis muss man berücksichtigen, dass bereits geringste Überziehungen des Kontos von den Banken nicht zugelassen werden.
- Nicht alle Banken verzichten von sich aus beim Girokonto auf Guthabenbasis auf die Meldung des Kontos an die Schufa. Sollte man diese Meldung nicht wünschen, muss man das der Bank mitteilen.