Wichtiges zur Bfa Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung besteht aus verschiedenen Trägern, die praktisch für die Durchführung der späteren Rentenzahlungen verantwortlich sind. Zu diesen Trägern zählt auch die BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte), die für die Zahlung der BfA Rente verantwortlich ist.

Tipps zur BfA Rente

  • Die BfA Rente bekommen sowohl alle versicherungspflichtigen Angestellten als auch selbständig tätige Erzieher, sowie freiwillig Versicherte, die zuvor in die Rentenkasse eingezahlt haben.
  • Das derzeit „normale“ Renteneintrittsalter liegt zwar bei 65 Jahren, allerdings ist es auch möglich, bereits mit 60 oder mit 63 Jahren in den Vorruhestand zu gehen. In diesem Fall erhält man jedoch eine verringerte BfA Rente.
  • Die Auszahlung der BfA Rente erfolgt keineswegs automatisch ab Vollendung des 65. Lebensjahres, sondern die Rente muss man durch einen Antrag rechtzeitig beantragen, am besten einige Monate vor Rentenbeginn.
  • Es gibt zahlreiche Online Rechner, mit deren Hilfe man kostenlos die Höhe der späteren BfA Rente berechnen kann. Zur Berechnung sind nur wenige Angaben notwendig, wie zum Beispiel das letzte Bruttoeinkommen.

Warnhinweise zur BfA Rente

  • Mitunter kann es durchaus vorkommen, dass bestimmte Rentenzeiten bei der Berechnung der BfA Rente nicht berücksichtigt wurden. Daher sollte man den Rentenbescheid genau überprüfen.
  • Besonders wenn man freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat empfiehlt es sich, die Beitragszeiten zu dokumentieren und bestenfalls auch Belege der Zahlung aufzubewahren.

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