Wenn man nicht gerade ein kostenloses Girokonto nutzt, fallen in regelmäßigen Abständen Kontogebühren an. Was viele Verbraucher gar nicht wissen ist, dass man diese gezahlten Gebühren als Ausgaben von der Steuer absetzen kann und somit sein zu versteuerndes Einkommen vermindert.
Tipps zum Kontogebühren absetzen
- Auch wenn man sich nach einem Vergleich der Anbieter für ein Girokonto entschieden hat, welches kostenlos nutzbar ist, können dennoch bei der Steuererklärung Kontogebühren abgesetzt werden.
- Jeder Steuerpflichtige kann pauschal 16 Euro im Jahr als Kontoführungsgebühren absetzen, auch wenn in der Praxis tatsächlich gar keine Gebühren angefallen sind, weil beispielsweise ein kostenloses Konto genutzt wird.
- Über den Pauschalbetrag von 16 Euro jährlich hinaus sind weitere Kontogebühren nur mit Beleg absetzbar, dann allerdings im Rahmen der Werbungskosten in unbegrenzter Höhe.
- Aus Beweisgründen sollte man stets seine Kontoauszüge aufbewahren, auch über einige Jahre hinweg, auf welchen die Kontoführungsgebühren zu erkennen sind, was in der Regel vier Mal im Jahr so ist.
Warnhinweise zum Kontogebühren absetzen
- Die Angabe der Kontogebühren auf der Steuererklärung ist nur dann sinnvoll, wenn zusammen mit den anderen Werbungskosten 920 Euro überschritten werden, da dieser Betrag ohnehin als Pauschbetrag berücksichtigt wird.
- Die Absetzbarkeit der Kontogebühren bezieht sich ausschließlich auf die Kosten für die Kontoführung. Etwaige Sollzinsen für die Nutzung des Dispokredites sind steuerlich hingegen nicht abzugsfähig.