Im Kreditbereich gibt es verschiedene Kreditsicherheiten, die dem Kreditnehmer erst ermöglichen, durch deren Stellen ein Darlehen zu erhalten. Im Bereich der Immobilienfinanzierung werden nahezu ausschließlich die Hypothek bzw. die Grundschuld als Kreditsicherheit von den Banken akzeptiert.
Tipps zur Hypothek bzw. Grundschuld
- Auch wenn die Begriffe Grundschuld und Hypothek meistens identisch verwendet werden, so gibt es rechtlich und auch von der Anwendung her Unterschiede zwischen diesen beiden Kreditsicherheiten.
- Der hauptsächliche Unterschied zwischen den beiden Grundpfandrechten ist, dass die Hypothek an eine Forderung gebunden ist (streng akzessorisch), was bei der Grundschuld nicht der Fall ist.
- Die Erklärung dafür, dass die Banken heute fast nur noch eine Grundschuld nutzen und kaum noch eine Hypothek ist, dass die Grundschuld umfassender als Sicherheit genutzt werden kann.
- Was für die Bank ein Vorteil ist, stellt für den Kreditnehmer im Vergleich einen kleinen Nachteil dar. Denn die Hypothek darf als Sicherheit nie höher als die Forderung sein, die Grundschuld schon.
- Sowohl bei der Grundschuld als bei der Hypothek sollte man als Kreditnehmer darauf achten, dass keine Übersicherung vorhanden ist, die Sicherheit also keinen höheren Wert als das Immobiliendarlehen hat.
- In Verbindung mit den beiden Grundpfandrechten fallen im Grunde immer auch Gebühren für den Kreditnehmer an, nämlich zum Beispiel für die Eintragung der Sicherheit ins Grundbuch.