Seitdem der Staat die private Altersvorsorge in Form der Riester Rente fördert, haben schon viele Millionen Bürger einen Riester Vertrag abgeschlossen. Unter Einbeziehung der staatlichen Zulagen kann sich die Rendite dieser Sparverträge im Durchschnitt betrachtet auf jeden Fall sehen lassen.
Tipps zum Riester Vertrag
- Der Riester Vertrag muss verschiedene Bedingungen erfüllen, damit der gewählte Sparvertrag auch als riesterfähig gilt. Unter anderem muss die Laufzeit zum Beispiel mindestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres reichen.
- Da es unterschiedliche Anbieter gibt, die Riester Produkte wie Riesterfonds, Banksparpläne oder eine private Rentenversicherung offerieren, sollte man zunächst die Renditen, aber auch die Kosten vergleichen.
- Was man unbedingt vermeiden sollte ist, einen einmal abgeschlossenen Riester Vertrag vor dem eigentlichen Fälligkeitsdatum zu kündigen. Denn in diesem Fall müssen alle erhaltenen Zulagen zurück gezahlt werden.
- Eine Alternative zur Kündigung des Vertrages, falls man zum Beispiel die Raten vorübergehend nicht mehr zahlen kann, ist das Stilllegen des Vertrages für einen bestimmten Zeitraum.
Warnhinweise zum Riester Vertrag
- Im Todesfall (vor Beginn der Auszahlung) ist es beim Riester Vertrag so, dass der Ehepartner des Verstorbenen in dessen Vertrag einsteigen kann und später die Rente beziehen kann, was durch das Umwandeln des Vertrages gewährleistet wird.
- Beim Abschluss eines Riester Vertrages sollte man beachten, dass auch der Ehepartner eines Bezugsberechtigten einen Vertrag abschließen kann, auch wenn er selbst die Förderbedingungen nicht erfüllt.