Wichtiges zur Grundsicherung Ihrer Rente

Auch im Jahr 2010 sind steigende Lebenshaltungskosten und stagnierende Löhne und Renten ein viel diskutiertes Thema. Für Menschen, deren Renten unter dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum liegen, wurde bereits 2003 das Gesetz zur Grundsicherung der Rente eingeführt. Für wen gilt dieses Gesetz?

Tipps zur Grundsicherung der Rente

  • Einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundsicherung haben Pensionäre ab dem 66. Lebensjahr und EU Rentner (mit vollständiger Erwerbsminderung) ab 18 Jahren, deren Familieneinkommen weniger als 100.000 € pro Jahr beträgt.
  • Die Anträge zur Grundsicherung werden von den Sozialämtern ausgegeben. Von dort erfolgen auch die Ab/zusagen und die Auszahlung der Gelder. Die Berechnung der Ansprüche übernimmt die Rentenversicherung.
  • Zur Überprüfung des Leistungsanspruches werden die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder herangezogen. Zusätzlich müssen Sie über Ihr Vermögen (Geld, Schmuck, Wohneigentum usw.) Auskunft geben.
  • Bei erhöhtem Bedarf (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Alleinerziehend mit Kindern) erhalten Sie gesetzlich geregelte Zuschläge. Die Höhe der Grundsicherungsrente ist die Differenz zwischen dem gesetzlichen Existenzminimum und Ihrem Einkommen bzw. Besitz.
  • Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Bedingungen für die Grundsicherung erfüllen, können Sie alle Daten vorab an einem Online Rechner – auf: http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php – überprüfen und erhalten eine erste Übersicht.

Hinweise zur Grundsicherung der Rente

  • Bitte beachten Sie, dass die Grundsicherung nur eintritt, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus staatlichen Zuwendungen und privaten Mitteln bestreiten können. Das bedeutet auch, dass Sie eventuell vorhandenes Vermögen (über der Sicherungsgrenze) verbrauchen müssen, bevor Sie Leistungen erhalten.

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