Die Bundesregierung möchte das Renteneintrittsalter in Deutschland immer weiter anheben. Doch schon heute zeigt sich, dass immer mehr Menschen vorzeitig wegen einer Erwerbsunfähigkeit aus dem Berufsleben ausscheiden müssen.
Tipps zur EU Rente
- Seit dem Jahr 2000 erhalten nur noch Personen, die vor 1991 geboren sind, eine Berufsunfähigkeitsrente. Für alle Jüngeren wurde die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU Rente) in eine so genannte Erwerbsminderungsrente umgewandelt.
- Wenn Sie einer Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder gar nicht mehr nachgehen können, wird Ihnen Ihr Arzt zu einer Erwerbsminderungsrente raten. Den Antrag dazu stellen Sie bei der Rentenversicherung. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen einzureichen.
- Sie können – nach Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben – eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderungsrente erhalten. Der Rentenanspruch auf EU Rente wird alle drei Jahre neu überprüft und bestätigt oder abgelehnt.
- Um die Höhe der EU Rentenzahlung festzustellen, berechnen die Rentenversicherungen Ihr Nettoeinkommen der letzten Monate und verschiedene andere Faktoren. Eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 65% des bisherigen Nettoeinkommens.
- Ihnen ist auch als EU Rentner ein Zuverdienst erlaubt. Dieser sollte aber 350€ – 400 € pro Monat nicht überschreiten, da Ihnen sonst Rentenansprüche aberkannt oder die Zahlungen verrechnet werden können.
Hinweise zur EU Rente
- Es ist heute oft schwierig, eine Erwerbsminderungsrente durchzusetzen. Bereiten Sie sich auf eine längere Auseinandersetzung mit der Rentenversicherung vor. Hilfreich ist eine Rechtschutzversicherung, die alle Kosten bei einem eventuellen Rechtsstreit übernimmt.
- Ein Rechner zeigt, wieviel Rente Sie im Fall einer Erwerbsunfähigkeit bekommen würden. Um Ihren Lebensstandard dann zu halten, sollten Sie auch privat vorsorgen. Besonders wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung.