Der Riester Mindestbeitrag beläuft sich auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens, er beträgt jedoch mindestens sechzig und maximal 2100 Euro.
Tipps zum Riester Mindestbeitrag
- Auch für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer ist die Einzahlung in einen geförderten Riester Sparvertrag möglich, sofern diese freiwillig auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten.
- Ein Vergleich unterschiedlicher Angebote vor dem Abschluss eines Riester Vertrages ist unbedingt erforderlich, da die einzelnen Anbieter unterschiedliche Gebühren berechnen. Die gesetzliche Mindestanforderung besagt lediglich, dass mindestens die eingezahlten Beiträge zur Auszahlung kommen müssen. Wertvolle Hilfestellungen bieten die Test Ergebnisse unabhängiger Finanzzeitschriften.
- Auch wer den vollständigen Riester Mindestbeitrag nicht zahlen kann, kommt in den Genuss der staatlichen Förderung. Diese wird dann in anteiliger Höhe gewährt, so dass sich der Begriff “Mindestbeitrag” auf die für eine vollständige staatliche Förderung erforderliche Einzahlung bezieht.
Hinweise zum Riester Mindestbeitrag
- Selbstständige haben nur bei einer weiterhin bestehenden Rentenversicherungspflicht Anspruch auf die Riesterförderung. Wenn Arbeitnehmer sich selbstständig machen, gehen ihre bereits erworbenen Förderansprüche nicht verloren, sofern der Vertrag beitragsfrei ruhend gestellt und nicht gekündigt wird.
- Auch 2010 besteht noch die vom Europäischen Gerichtshof bemängelte Regel, dass die Riester Förderung zurückgezahlt werden muss, wenn der Rentner während der Auszahlungsphase nicht unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist. Wer seinen Wohnsitz später in einem Land der EU wählen möchte, kann den Riester Mindestbeitrag zahlen, da mit hoher Wahrscheinlichkeit der dortige Wohnsitz künftig als inländisch bewertet werden muss.