Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie zur Überführung von Fahrzeugen im Inland, zu Probefahrten oder zur Überführung zum TÜV. Diese Kennzeichen können Sie als Privatperson oder Unternehmer beantragen, benötigen dafür aber eine Deckungskarte bzw. EVB für ein Kurzzeitkennzeichen von Ihrem Versicherer.
Tipps zur Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen
- Besonderheiten von Kurzzeitkennzeichen. Diese Kennzeichen ohne TÜV und ASU-Plakette haben eine Gültigkeit von fünf Tagen und dürfen jeweils nur für ein Fahrzeug verwendet werden. Nach dem Ende des Ablaufdatums, das auf dem gelb eingefärbten Randstreifen aufgedruckt ist, sind sie ungültig.
- Was ist eine Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen und wozu wird sie benötigt? Die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) wird seit 2008 statt der herkömmlichen Deckungskarte zur Anmeldung von KFZ benutzt. Die Autoversicherung des Halters gibt die EVB – eine siebenstellige Zahlen/Buchstabenkombination – an den Fahrzeughalter weiter. Zusätzlich kann er sich eine Deckungskarte ausdrucken, um diese dem Straßenverkehrsamt zusätzlich bei der Anmeldung des Fahrzeuges vorzulegen. Die EVB ist auf die Karten aufgedruckt.
- Wie und wo erhält man eine Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen? Die Zulassung eines Fahrzeugs mit Kurzzeitkennzeichen kann heute vollkommen elektronisch erfolgen. Spezielle Online-Anbieter – z.B. www.straßenverkehrsamt.de – haben sich auf einen Rundum Service spezialisiert, der von der Anforderung der EVB über die Anmeldung bei der örtlichen Zulassungsstelle und den Druck der Kennzeichen reicht. Der Kunde erhält die Kennzeichen mit dem Wunschdatum direkt nach Hause geliefert und spart so Zeit.
- Was kostet die Versicherung von Kurzzeitkennzeichen? Die Versicherung von Kurzzeitkennzeichen wird meist zu einem Festpreis angeboten. Wenn Sie mit dem Fahrzeug beim Versicherer bleiben, wird dieser die Kosten mit dem späteren Haftpflichtvertrag verrechnen. Die Kosten für die Deckungskarte liegen bei ca. 50 € plus der Zulassung beim Straßenverkehrsamt (10 €) und der Anfertigung der Kurzzeitkennzeichen (10 €).