Die Hausratversicherung zählt auf jeden Fall zu den wichtigsten privaten Versicherungen. Aber auch wenn man diese Versicherung grundsätzlich nutzen sollte, empfiehlt es sich natürlich dennoch, die am Markt vorhandenen Angebote miteinander zu vergleichen. Von daher ist es unter anderem auch interessant zu wissen, unter welchen Bedingungen der Versicherte eine Hausratversicherung kündigen kann.
Tipps zum Hausratversicherung kündigen
- Es wird auch bei der Hausratversicherung zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unterschieden. Die ordentliche Kündigung kann unter Einhaltung der Kündigungsfristen erfolgen, die im Vertrag vereinbart sind. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist im ordentlichen Bereich drei Monate hin zum Vertragsende.
- Es gibt mehrere Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Es gibt eine Reihe von Gründen, wann das Hausratversicherung kündigen auch außerordentlich erfolgen kann. Ein Grund ist zum Beispiel eine geplante bzw. angekündigte Beitragserhöhung, denn in diesem Fall kann der Versicherte kündigen, bevor diese Beitragserhöhung wirksam wird. Weitere Gründe sind der Tod des Versicherten, ein regulierter Schaden und unter bestimmten Umständen das Zusammenziehen von Paaren.
- Bei einem Umzug kann die Hausratversicherung nur in bestimmten Fällen gekündigt werden. Ob das Hausratversicherung kündigen auch beim Umzug vornehmen können hängt davon ab, ob Sie im Inland bleiben oder ins Ausland ziehen. Während eine außerordentliche Kündigung des Vertrages beim Umzug innerhalb von Deutschland nicht zulässig ist, endet der Vertrag bei einem Umzug ins Ausland zwei Monate nach dem Umzug automatisch.
- Nehmen Sie die Kündigung in schriftlicher Form vor. Aus Beweisgründen ist es empfehlenswert, die Kündigung der Hausratversicherung in schriftlicher Form per Einschreiben vorzunehmen. Als Vorlage für das Kündigungsschreiben gibt es verschiedene Muster, die Sie sich zum größten Teil kostenlos im Internet anschauen und auch herunterladen können.