Ratgeber zur Umschulung wegen Krankheit

Ratgeber zur Umschulung wegen Krankheit

Können Arbeitnehmer wegen krankheitsbedingter Gründe ihre Berufe nicht mehr ausüben, kann eine berufliche Umschulung wegen Krankheit die Lösung aus dem Desaster sein. Art und Dauer der Umschulung sind vielfältig. Zwischen neun Monaten und zwei Jahren kann die Umschulung dauern, sie kann schulisch, dual oder rein betrieblich sein. Meist entscheiden Vorkenntnisse über die Art und Dauer der Umschulung. Genaueres zur beruflichen Umschulung wegen Krankheit und wer zahlt, erfahren Sie im Folgenden.

Tipps zur Umschulung wegen Krankheit

  • Unterschiedliche Finanzierung. Bei der Umschulung wegen Krankheit gibt es mehrere Wege seinen Unterhalt zu verdienen. Viel dürfen Sie allerdings nicht erwarten, schließlich ähneln die Umstände einer Umschulung denen einer einfachen Ausbildung. So brauchen sich Arbeitnehmer einer betrieblichen Umschulung keine Gedanken über die Finanzierung machen – hier zahlt der Arbeitgeber ein Ausbildungsgeld. Bei der dualen und schulischen Umschulung hingegen, gibt es andere Möglichkeiten.
  • Förderung nach dem sechsten Sozialgesetzbuch. Hierbei findet sich der auf krankheitsbedingte Umschulungen geschnittene Gesetzestext. Wer seine Berufe wegen einer Krankheit nicht mehr ausüben kann, kann auf die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Sie muss, so das Gesetz, die Finanzierung von „berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation“ mittragen. Bis zu zwei Jahre, was in etwa der Höchstdauer einer Umschulung entspricht, hat der Betroffene Anspruch auf Unterhaltszahlungen und finanzielle Unterstützung bezüglich der Umschulung wegen Krankheit.
  • Auf das sechste folgt das siebte. Im siebten Sozialgesetzbuch kommen nun die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen mit ins Spiel. Sie können ebenfalls zur Umschulungsfinanzierung herangezogen werden. Allerdings nur, wenn die Umschulung wegen Krankheit auf einen Arbeitsunfall oder einer berufsbedingten Krankheit zurückgeht.
  • Der Bildungsgutschein. Seit 2003 existiert der Bildungsgutschein. Diesen können Personen, bei denen eine Umschulung notwendig ist, bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Mit dem Bildungsgutschein können Sie bei einer Umschulung wegen Krankheit Ihre Lebenshaltungskosten sowie Fahrt- und Unterbringungskosten bezahlen. Hinzu kommen auch anfallende Prüfungskosten, die man mit dem Bildungsgutschein tilgen kann.

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