Ratgeber zur Umschulung vom Arbeitsamt

Ratgeber zur Umschulung vom Arbeitsamt

Neben Arbeitslosengeld bietet das Arbeitsamt auch die finanzielle Unterstützung für eine Umschulung. Aufgrund der politisch-wirtschaftlichen Lage Deutschlands, haben befristete Jobs signifikant zugenommen, was Umschulungen zunehmend bedeutender macht. Umschulungsberufe mit sehr guten Zukunftschancen fallen vornehmlich in den EDV- und IT-Bereich sowie in die Branche des Gesundheitswesens. Beim Arbeitsamt muss man für die Bewilligung der finanziellen Unterstützung einige Voraussetzung erfüllen.

Tipps zum Antrag für eine Umschulung beim Arbeitsamt

  • Gründe für eine Umschulung. Arbeitsamt bzw. Arbeitsagentur verlangen eine gewichtige Begründung für Umschulungen. Bestehende Arbeitslosigkeit aufgrund eines erlernten aber nicht mehr gefragten Berufes oder die Unfähigkeit wegen gesundheitlicher Gründe, zählen zu den gängigen Voraussetzungen für Umschulungsberufe.
  • Umschulungsberufe müssen Zukunft haben. Für eine finanziell unterstützte Umschulung von der Agentur für Arbeit, sollten Sie ein Gespräch mit den dortigen Mitarbeitern suchen, um Ihre Lage zu schildern, mögliche Präferenzen für einen Umschulungsberuf anzugeben und Ihre Qualifikationen darzulegen. Oft werden Ihnen im Beratungsgespräche mögliche Umschulungsberufe aufgezeigt. Dabei müssen Sie den gewählten Umschulungsberuf langfristig ohne gesundheitliche Einschränkungen ausüben können und der gewünschte Umschulungsberuf muss eine gute Zukunftsperspektive auf dem Arbeitsmarkt haben.
  • Bewilligung führt zur finanziellen Unterstützung der Umschulung. Arbeitsamt und seine Mitarbeiter prüfen den potenziellen Umschulungsberuf hinsichtlich Ihrer körperlichen und gesundheitlichen Eignung sowie der zukünftigen Chancen in der Arbeitswelt. Wird der Umschulungsberuf vom Arbeitsamt bewilligt, übernimmt das Amt die Kosten der Umschulung und der damit verbundenen Aufwandskosten wie Fahrt- und Lebenshaltungskosten.
  • Die Umschulung wird honoriert. Wer einen Umschulungsberuf wahrnimmt, wird nicht unter seinem aktuellen Arbeitslosengeld vergütet. Die Höhe kann man nicht pauschal festlegen, da sich der Betrag an den persönlichen Umständen orientiert. Hierzu zählen familiäre Verhältnisse. Außerdem werden Kinder berücksichtigt, die während der Ausbildungszeit in Horten und Betreuungsstätten untergebracht werden können.
  • Nicht nur Arbeitsamt zahlt. Neben dem Arbeitsamt sind auch Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften verpflichtet, eine Umschulung zu finanzieren. Dabei werden vor allem Arbeitsunfälle oder Krankheit wegen des Berufs berücksichtigt. Allerdings müssen Sie auch hier selbst einen Antrag stellen.

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