Die Privatinsolvenz, auch Verbraucher-Insolvenzverfahren genannt, ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson. Der Ablauf des Insolvenzverfahrens ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Ziel einer Privatinsolvenz ist es, der verschuldeten Privatperson einen Neustart zu ermöglichen. Das ist möglich, indem der Schuldner nach Ablauf der sogenannten Wohlverhaltensperiode und Abschluss des Insolvenzverfahrens von der Pflicht
Empfohlene Anzeigen